Förderung von E-Ladeinfrastruktur
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Die Förderung, bis zu 18.000 €, wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 30 % der Netto-Anschaffungskosten begrenzt. Wir informieren Sie gerne und helfen bei der Projektabwicklung.