Förderung von E-Ladeinfrastruktur

 In Energietechnik

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Die Förderung, bis zu 18.000 €, wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 30 % der Netto-Anschaffungskosten begrenzt.

Wir informieren Sie gerne und helfen bei der Projektabwicklung. 🌞

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