PHOTOVOLTAIK-MONTAGE VOM PROFI ☀️

Wir bieten Ihnen über 1.000 Anlagen Installationserfahrung.

FÖRDERUNG VON PV-ANLAGEN

!! Startschuss der Kleinanlagenförderung !!
Kleinanlagenförderung des Klima- und Energiefonds

Es ist wieder soweit – die Förderung für Photovoltiak-Kleinanlagen bis 5 kWp steht ab sofort wieder österreichweit zur Verfügung!

  • keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert werden allerdings maximal 5 kWp
  • die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden
  • Pro Standort kann nur für 1 Photovoltaik-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden
  • Gemeinschaftsanlagen: Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Gemeinschaftsanlage, gefördert werden allerdings maximal 50 kWp pro Gemeinschaftsanlage und anteilig max. 5 kWp pro Antrag (= pro Wohn- bzw. Geschäftseinheit)

Förderbudget: 10 Mio. Euro

Fördersatz für Einzelanlage:

  • Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis 5 kWp: 250 Euro/kWp
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis 5 kWp: 350 Euro/kWp

Fördersatz für Gemeinschaftsanlage:

  • Für Aufdachanlagen bis 5 kWp:  200 Euro/kWp
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis 5 kWp: 300 Euro/kWp

OeMAG-INVESTITIONSFÖRDERUNG

Investitionszuschuss für PV-Anlagen (bis 500kWp) und Stromspeicher (bis 50kWh)

  • Einmalige Investitionsförderung für die Errichtung der PV-Anlage
  • Der produzierte und eingespeiste PV-Strom wird nicht gefördert (im Gegensatz zur Tarifförderung)

Förderbudget: 36 Mio. Euro stehen pro Jahr zur Verfügung

  • 24 Mio. Euro für die Förderung der PV-Anlagen
  • 12 Mio. Euro für die Förderung von Stromspeicher

Fördersatz für die PV-Anlage

  • Bis 100kWp: 250 Euro pro KW
  • Mehr als 100 kWp bis 500 kWp: 200 Euro pro kWp (max. werden jedoch 30% der Investkosten)

Fördersatz für den Stromspeicher

  • Mindestgröße des Stromspeichers: 0,5 kWh pro kWp installierte Engpassleistung
  • 200 Euro/kWp bzw. max. 30 % der unmittelbar für die Errichtung erforderlichen Investitionsvolumen

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT 2019-2020

Photovoltaik- bis 50kWp) und Speicheranlagen (3kWh/kW) für Land- und Forstwirtschaft. Die Förderung startete am 16. September 2019 und läuft noch bis 20. November 2020 durchgehend, sofern Budgetmittel verfügbar sind.

Förderbudget: 6 Millionen Euro

Investförderung für Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft in der Größe von 5 kW bis 50 kW.

Förderpauschale – Photovoltaik

  • 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten)
  • 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten)
Investförderung für Stromspeicher in der Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Fördergrenze 3kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage.)

Förderpauschale – Stromspeicher

  • 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 5 – 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 10 – 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh nutzbare Speicherkapazität

Ihr Weg zur Förderung

  1. Vorbereitung der Dokumente
  2. Antragstellung für die Förderung (noch vor rechtsverbindlicher Bestellung/Lieferung/Baubeginn/Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht)
  3. Beurteilung & Genehmigung durch Klima – und Energiefonds/KPC
  4. Errichtung der Anlage (6 Monate nach Förderzusage)
  5. Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung

Punkteverteilung für das Projekt
Die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes: Um eine Förderung zu erhalten ist bei den Auswahlkriterien eine Mindestpunktezahl von 5 zu erreichen.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Ing. Markus Permoser
Mobil: +43 664 88501883
m.permoser@aes-energietechnik.at

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Weg zur eigenen Anlage

1. Beratung

  • Besichtigung vor Ort
  • Individuelle persönliche Beratung
  • Standortaufnahme
  • Aufzeigen von Möglichkeiten
  • Optimale Förderungen

2. Förderungen

  • Umfassende Beratung über Fördermittel
  • Unterstützung bei der Finanzierungsauswahl
  • Durchrechnung verschiedener Modelle

3. Planung

  • Maßgeschneiderte Anlagenplanung
  • Auswahl geeigneter Komponenten
  • Prognose des Stromertrages
  • Schattenanalyse

4. Montage

  • Terminisierung der Installation
  • Installation durch geschultes Personal
  • Prüfen der Anlage (Qualitätssicherung)
  • Abnahme und Übergabe an den Kunden

5. Service

  • Professionelle Reinigung
  • Technische Überprüfung
  • Anlagenüberwachung
  • Störungsbehebung
  • Garantieleistung
  • Energiemanagement
Förderungen

Investitionsförderung

  1. Zählpunkt beantragen
  2. Bauanzeige
  3. Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage
  4. Antrag bei der jeweiligen Förderstelle
  5. Errichtung der Anlage
  6. Abrechnung und Auszahlung der Förderung

Förderungen Klima- und Energiefonds

 

Tarifförderung (Förderbudget ausgeschöpft)

  1. Zählpunkt beantragen
  2. Bauanzeige
  3. Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage
  4. Antrag auf Tarifförderung bei der ÖMAG
  5. Errichtung der Anlage

Förderungen OeMag

Reinigung und Wartung

PV-Reinigung und Wartung

Eine Photovoltaikanlage sollte mindestens ein Mal im Jahr – am besten zu Frühlingsbeginn – einer optischen und technischen Überprüfung sowie einer professionellen Reinigung unterzogen werden. Photovoltaische Solargeneratoren haben den großen Vorteil, dass sie keine bewegten Teile haben. Man muss also nichts ölen oder fetten. Dennoch sind Photovoltaikanlagen nicht frei von leistungsmindernden Einflüssen. Lassen Sie Ihre Photovoltaikanlage fachmännisch überprüfen und professionelle reinigen damit Sie den maximalen Anlagenertrag aufrecht halten können!

1. Sichtprüfung Technischer Mängel

Bei der Sichtprüfung wird der aktuelle Gesamtzustand der Anlage zu erfasst. Starke Winde oder Frost können den Generator im Winter beschädigt oder bewegt haben. Aber auch Marder, Eichhörnchen, Mäuse oder Vögel beginnen gerne ihre Nester zu bauen oder Kabel anzubeißen. Wir achten bei der Begehung Ihrer PV-Anlage auf solche Schwachstellen und überprüfen ob alle Schrauben, Steckverbindung und Dichtungen fest sitzen!

2. Technische Überpürfung unsichtbarer Mängel

Wir kontrollieren die elektrischen Leistungswerte und überprüfen die Spannungs-/Stromkennline. Sie erhalten von uns eine die Ergebnisse Überprüfung zur Anlagendokumentation. Wir stellen fest ob es schleichende Minderungen des Ertrags durch Verschmutzung gibt. Somit können Sie den Ertrag Ihrer Anlage maximieren!

3. Fachmännische Reinigung

Je nach Anlagenstandort kann eine Reinigung auch mehrmals im Jahr sinnvoll bzw. notwendig sein. Ein Kuhstall oder ein Betrieb mit zerspanenden Anlagen in der Nachbarschaft kann Schmutzschichten auf den PV-Modulen bilden. Wir reinigen Ihre PV-Module mit fachgerechten Reinigungsmitteln, ohne Rückstände! Dabei berücksichtigen wir den optimalen Zeitpunkt ohne stromende Module zu „schocken“ oder durch thermische Spannungen die Gläser bzw. Zellen zu zerstören.

Solarmodule sollten nicht mit herkömmlichen warmem Leitungswasser, Spülmittel und Putztuch gereinigt werden! Eine herkömmliche Haushaltsreinigung reicht nicht aus um verschmutzte PV-Module zu säubern. Hier riskieren Sie die Garantie der Modulhersteller!

4. Kontrolle von Wechselrichtern und Stromspeicher

Wir prüfen ebenso die Anschlüsse und Sicherungen Ihres Wechselrichters und – falls vorhanden – den Stromspeicher. Eine Überprüfung und Abgleich des Betriebszustands von Batterien ist ebenso empfehlenswert. Bei Bleibatterien checken wir den Säuregrad, den Wasserstand und die ausreichende Entlüftung!

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